Führerscheinklassen - Zweiräder

Der Fahrlehrer fährt während der Ausbildung selbstverständlich auch mit dem Motorrad und ist über Funk immer im direkten Kontakt zum Fahrschüler!

Welche Fahrzeuge darf ich fahren?

Welche Voraussetzungen muss ich mitbringen?
Mofa  
  • Mofa bis 50 ccm Hubraum und maximal 25 km/h
  • Mindestalter 15 Jahre
Klasse M
  • KLEINKRAFTRÄDER oder ROLLER
    Motorrad bis 50 ccm Hubraum und nicht mehr als 45 km/h.
  • Mindestalter 16 Jahre
  • Lichtbild (biometrisch)
  • Sehtest
  • Kurs über Lebensrettende Maßnahmen
  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt (Ausweis)
Klasse A1
  • LEICHTKRAFTRÄDER
    Motorrad bis 125 ccm Hubraum und nicht mehr als 11 kW Motorleistung. Bis zum Erreichen des 18. Lebensjahres dürfen Sie nur Leichtkrafträder mit höchstens 80 km/h fahren.
  • Mindestalter 16 Jahre
  • Lichtbild (biometrisch)
  • Sehtest
  • Kurs über Lebensrettende Maßnahmen
  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt (Ausweis)
Klasse A beschränkt
  • MITTELSCHWERE KRAFTRÄDER
    Motorrad bis 25 kW Motorleistung und einer Leermasse von mindestens 6,25 kg pro kW. Nach 2 Jahren Fahrpraxis ist die Beschränkung automatisch aufgehoben.
  • Mindestalter 18 Jahre
  • Lichtbild (biometrisch)
  • Sehtest
  • Kurs über Lebensrettende Maßnahmen
  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt (Ausweis)
Klasse A direkt (unbeschränkt)
  • SCHWERE KRAFTRÄDER
    Motorrad über 25 kW Motorleistung oder einer Leermasse von mehr als 6,25 kg pro kW (Motorrad über 60 PS oder Leergewicht von über 200 kg)
  • Mindestalter 25 Jahre
  • Lichtbild (biometrisch)
  • Sehtest
  • Kurs über Lebensrettende Maßnahmen
  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt (Ausweis)
Einen detaillierten Einblick über die Führerscheinklassen finden Sie auf der Homepage des
Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg

Letzte Änderung am 12.02.2009