| Führerscheinklassen - Zweiräder
Der Fahrlehrer fährt während der Ausbildung
selbstverständlich auch mit dem Motorrad und ist über Funk immer im direkten
Kontakt zum Fahrschüler! |
| Welche Fahrzeuge darf ich
fahren? |
Welche Voraussetzungen muss
ich mitbringen? |
| Mofa |
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- Mofa bis 50 ccm Hubraum und maximal 25 km/h
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| Klasse M |
- KLEINKRAFTRÄDER oder ROLLER
Motorrad bis 50 ccm Hubraum und nicht mehr als 45 km/h.
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- Mindestalter 16 Jahre
- Lichtbild (biometrisch)
- Sehtest
- Kurs über Lebensrettende Maßnahmen
- Nachweis über Tag und Ort der Geburt (Ausweis)
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| Klasse A1 |
- LEICHTKRAFTRÄDER
Motorrad bis 125 ccm Hubraum und nicht mehr als 11 kW Motorleistung.
Bis zum Erreichen des 18. Lebensjahres dürfen Sie nur Leichtkrafträder
mit höchstens 80 km/h fahren.
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- Mindestalter 16 Jahre
- Lichtbild (biometrisch)
- Sehtest
- Kurs über Lebensrettende Maßnahmen
- Nachweis über Tag und Ort der Geburt (Ausweis)
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| Klasse A beschränkt |
- MITTELSCHWERE KRAFTRÄDER
Motorrad bis 25 kW Motorleistung und einer Leermasse von mindestens
6,25 kg pro kW. Nach 2 Jahren Fahrpraxis ist die Beschränkung automatisch
aufgehoben.
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- Mindestalter 18 Jahre
- Lichtbild (biometrisch)
- Sehtest
- Kurs über Lebensrettende Maßnahmen
- Nachweis über Tag und Ort der Geburt (Ausweis)
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| Klasse A direkt (unbeschränkt) |
- SCHWERE KRAFTRÄDER
Motorrad über 25 kW Motorleistung oder einer Leermasse von mehr
als 6,25 kg pro kW (Motorrad über 60 PS oder Leergewicht von über
200 kg)
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- Mindestalter 25 Jahre
- Lichtbild (biometrisch)
- Sehtest
- Kurs über Lebensrettende Maßnahmen
- Nachweis über Tag und Ort der Geburt (Ausweis)
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Einen detaillierten Einblick über die Führerscheinklassen
finden Sie auf der Homepage des
Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg  |